Als Zulassungsstelle wird in der Bundesrepublik Deutschland jene Behörde bezeichnet,
die für die Ausstellung von Fahrerlaubnissen, Betriebserlaubnissen, für die Zulassung
von Kraftfahrzeugen und anderen für den Straßenverkehr relevante Dokumente zuständig ist.
Die An- Ab- und Ummeldung eines Kraftfahrzeuges ist die der Öffentlichkeit am ehesten vertraute
Aufgabe dieses Amtes.
Nutzungsrichtlinien zu dieser Seite - copyright© by autoversicherung-berechnung.de