Wildschäden sind im Rahmen der Teilkasko versichert. Unter einem Wildschaden versteht man den Schaden, der entsteht, wenn der fahrende Personenkraftwagen mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes zusammenstößt. Es gibt auch Versicherungen, die bei Zusammenstößen mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen entschädigen, obwohl diese Tiere kein Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes sind.
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