Wertminderung - so ist das KFZ weniger Wert

Wertminderung

Hat ein Fahrzeug erheblichen Schaden erlitten, kann ein Anspruch auf den so genannten merkantilen Minderwert bestehen. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre war, die Fahrleistung des Wagens unter 100000 km lag und dieser bisher unfallfrei war. Die jeweilige Höhe der Wertminderung weist in der Regel der zuständige Sachverständige in seinem Gutachten aus.









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