Vollkasko: Die Vollkaskoversicherung enthält zunächst die komplette Teilkasko.
Darüber hinaus trägt die Vollkasko Schäden durch Unfälle am eigenen Fahrzeug und Schäden durch Vandalismus.
Im Gegensatz zur Teilkasko unterliegt der Vollkaskobeitrag der Schadensfreiheit-Systematik.
Schadenfälle, die im Rahmen der Teilkasko entschädigt werden, führen darum nicht zu einer Rückstufung des Vollkaskovertrages.
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