Vollkasko: Die Vollkasko-versicherung enthält zunächst die komplette Teilkasko.
Darüber hinaus trägt die Vollkasko Schäden durch Unfälle am eigenen Fahrzeug und Schäden durch Vandalismus.
Im Gegensatz zur Teilkasko unterliegt der Vollkaskobeitrag der Schadensfreiheit-Systematik.
Schadenfälle, die im Rahmen der Teilkasko entschädigt werden, führen darum nicht zu einer Rückstufung des Vollkaskovertrages.
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