Erstprämienverzug bei der KFzversicherung

Zahlungsverzug der ersten Versicherungsprämie

Erstprämienverzug (§ 38 VVG): Bei Abschluss einer Kfz-Versicherung erhält der Versiche-rungsnehmer die Police und eine sofort zu begleichende Beitragsrechnung. Wird die erste Prämie nicht rechtzeitig an den Versicherer entrichtet kann dieser entweder die Prämie über den Gerichtsweg einfordern oder gänzlich vom Vertrag zurückzutreten.









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