Erstprämienverzug (§ 38 VVG): Bei Abschluss einer Kfz-Versicherung erhält der Versiche-rungsnehmer
die Police und eine sofort zu begleichende Beitragsrechnung. Wird die erste Prämie nicht rechtzeitig
an den Versicherer entrichtet kann dieser entweder die Prämie über den Gerichtsweg einfordern oder gänzlich vom Vertrag zurückzutreten.
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