Versicherungskennzeichen: Zulassungsfreie Fahrzeuge wie Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor und motorgetriebene Krankenfahrstühle können im öffentlichen Verkehr nur genutzt werden, wenn sie mit einem so genannten
Versicherungskennzeichen versehen sind und damit den Nachweis für die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung tragen.
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