Verschuldungshaftung: § 823 im BGB ist Grundlage für die so genannte Verschuldungshaftung.
Hier sind Sachverhalte beschrieben, die eine Schadenersatzpflicht zur Folge haben. Dazu gehören:
1. Verschulden
2. Rechtsgutverletzung
3. Widerrechtlichkeit
4. adäquater Kausalzusammenhang
5. Deliktsfähigkeit
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