Todesfall: Von der Versicherung des Schuldigen werden den Hinterbliebenen im
Todesfall die folgenden Kosten erstattet:
1. Begräbniskosten
Bei Unfällen, die einen tödlichen Ausgang haben, werden von Seiten der Versicherung des Schuldigen die Kosten für ein angemessenes Begräbnis übernommen.
2. Unterhaltsanspruch
Ist der/ die Getötete gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet, steht den Angehörigen ein angemessener Ersatz wegen des entgehenden Unterhalts zu.
3. Getötete Hausfrau und Mutter
Stirbt eine Hausfrau bei einem Autounfall, so hat der hinterbliebene Ehemann und die im Haushalt
lebende Kinder einen Schadenersatzanspruch wegen so genannter "entgangener Haushaltsführung".
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