Autoinfos zur KFZVersicherung

Todes Fall

Todesfall: Von der Versicherung des Schuldigen werden den Hinterbliebenen im Todesfall die folgenden Kosten erstattet:


1. Begräbniskosten Bei Unfällen, die einen tödlichen Ausgang haben, werden von Seiten der Versicherung des Schuldigen die Kosten für ein angemessenes Begräbnis übernommen.
2. Unterhaltsanspruch Ist der/ die Getötete gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet, steht den Angehörigen ein angemessener Ersatz wegen des entgehenden Unterhalts zu.
3. Getötete Hausfrau und Mutter Stirbt eine Hausfrau bei einem Autounfall, so hat der hinterbliebene Ehemann und die im Haushalt lebende Kinder einen Schadenersatzanspruch wegen so genannter "entgangener Haushaltsführung".









Nutzungsrichtlinien zu dieser Seite - copyright© by autoversicherung-berechnung.de



Impressum


Auto Kredit I Auto Finanzierung I günstige Autoversicherung