Teilkasko Infos

Teilkaskoversicherung

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, handelt es sich bei der Teilkaskoversicherung um eine freiwillige Versicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeug an anderen Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen verursacht werden. Dabei ist die Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung dafür, dass ein Fahrzeug überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen werden kann, deckt jedoch ausschließlich die Schäden Dritter ab. Die Teilkaskoversicherung erweitert den Versicherungsschutz dadurch, dass sie auch Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert. Zu den Schäden, die durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, gehören Beschädigungen durch Brand und Explosion, durch Naturgewalten wie Sturm, Blitzschlag, Hagel oder Überschwemmung, Glasbruchschäden, Kurzschlüsse sowie Marderbisse. Daneben beinhaltet der Versicherungsschutz auch den Diebstahl einzelner Fahrzeugteile oder des gesamten Fahrzeugs. Im Regelfall übernimmt die Teilkaskoversicherung überdies auch Schäden, die durch Unfälle mit Tieren entstehen. Allerdings variieren hierbei die Versicherer zwischen der Regulierung von grundsätzlich allen Unfällen mit Tieren und Unfallschäden, die durch Haarwild, Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen, Wirbeltiere oder Vögel entstanden sind. Die Kosten für die Teilkaskoversicherung ergeben sich in erster Linie aus der Einstufung in die jeweilige Typen- und Regionalklasse. Ausschlaggebend für die Typenklasse ist die Häufigkeit der Schäden und die sich daraus ergebenden Kosten des jeweiligen Fahrzeugmodells, für die Regionalklasse ist die Häufigkeit der Schäden in der Region, in der das Fahrzeug zugelassen ist, entscheidend. Daneben können Faktoren wie das Alter und die Ausstattung des Fahrzeugs, die jährliche Fahrleistung, das Alter des Versicherungsnehmers oder der Abstellplatz des Fahrzeugs Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie nehmen. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung wird bei der Teilkaskoversicherung jedoch kein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet, wie lange der Fahrer schadensfrei fährt, wird also nicht berücksichtigt. Allerdings kann der Beitrag gesenkt werden, indem eine Selbstbeteiligung vereinbart wird, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst trägt.









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