Bei Verlust oder Beschädigung von Personenkraftwagen durch Diebstahl verringert sich die jeweilige Leistung des Versicherers um 10 %, falls das Fahrzeug nicht mit einer von Seiten des Versicherers anerkannten elektronischen Wegfahrsperre ausgerüstet war. Versicherungsnehmer sind verpflichtet, auf Verlangen der Versicherung einen Nachweis über den Einbau einer solchen Wegfahrsperre vorzulegen.
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