Schutzbrief: Der Autoschutzbrief kann nur zusammen mit dem Vertrag über die Kraftfahr-zeug-Voll- oder Teilversicherung für dasselbe Fahrzeug und nur für Personenkraftwagen, Campingfahrzeuge oder Krafträder abgeschlossen werden. Im Rahmen dieser Erweiterung der Kraftfahrzeug-Fahrzeugversicherung erbringt der Versicherer nach Eintritt des Schadenfalls diverse Leistungen als Service oder als Ersatz für vom Versicherungsnehmer aufgewandte Kosten.
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