Seit geraumer Zeit gilt auf Deutschlands Strassen: Wer keine Winterreifen hat kann Ärger mit der Polizei bekommen.
Genauer gesagt: Wer keine den Witterungsverhältnissen angemessene Reifen auf dem Auto hat.
Denn nun ist es laut Gesetz vorgeschrieben immer die passende Bereifung auf dem Auto zu haben.
Ist dies nicht der Fall, so kann dies von den auführenden Behörde (Poizei, Ordnungsamt) mit einem Knöllchen geahndet werden.
Eine angemessene Bereifung sind in der kalten Jahreszeit in der Regel Winterreifen. Diese erkennt man
an dem Symbol M+S auf den Reifen. Die Mindestprofiltiefe sollte 4 mm betragen.
Wer trotz Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist sollte immer ein paar Euros einstecken haben,
Denn es ist eine angemessene Bereifung vorgeschrieben. Seinen Versicherungsschutz verliert man normalerweise jedoch trotzdem nicht,
auch wenn man bei kaltem Wetter mit
Sommerreifen unterwegs ist. Bei grober fahrlässigkeit jedoch, kann man auch seinen Versicherungsschutz verlieren.
Dies wäre z.B. der Fall wenn man ohne Winterreifen ins Gebirge
fährt und dort einen Unfall baut.
Der ADAC emfiehlt grundsätzlich von Oktober bis Ostern das aufziehen von Winterreifen. Dies erhöht die eigene Sicherheit im Strassenverkehr und die der
anderen Verkehrsteilnehmer. Es kommt zu weniger Staus durch liegengebliebene PKWs und man ist auch bei Schnee zügiger unterwegs als mit
unangemessenen Reifen.
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