Die Aufklärungspflicht im Versicherungsfall

Pflicht zur Anzeige

Aufklärungspflicht: Der Versicherungsnehmer hat die Verpflichtung, alles zu tun, was zur Aufklärung eines Tatbestandes und zur Minderung eines eventuellen Schadens dienlich sein könnte.









Nutzungsrichtlinien zu dieser Seite - copyright© by autoversicherung-berechnung.de



Impressum


Auto Kredit I Auto Finanzierung I günstige Autoversicherung