Mitversicherte Personen: Eine normale Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung beinhaltet nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch den Halter, den Eigentümer, den Fahrer, die berechtigten Insassen und, sofern das Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsneh-mers für dienstliche Zwecke genutzt wird, den Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn des jeweiligen Versicherten.
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