Verkehrsopferhilfe: Die Verkehrsopferhilfe ist eine private Einrichtung der Versicherungswirtschaft, die allerdings aufgrund einer Verordnung des Bundes errichtet wurde. Hinter diesem Verein verbirgt sich ein Fonds, der durch alle Versicherer
finanziert wird, die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH) in Deutschland betreiben. Zweck dieses Vereins ist es, eine angemessene Entschädigung des Verkehrsopfers in besonderen Fällen, wie z.B. im Falle von Unfallflucht, zu gewährleisten.
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