Kostenpauschale: Ein Geschädigter kann ohne besondere Nachweise im Schadensfall Ausla-gen für Telefon, Briefporto etc. vom Schadensverursacher zurück verlangen. Die Höhe dieser Kostenpauschale ist je nach Region unterschiedlich. Falls über diese Kostenpauschale hinaus Kosten entstehen, müssen diese durch gesonderte Belege nachgewiesen werden.
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