Insassen-Unfallversicherung: Der Abschluss einer so genannten Insassen-Unfallversicherung ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorgeschrieben. Versichert sind dabei im Allgemeinen Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die
mitversicherte Personen bei Gebrauch des Fahrzeugs einem Dritten zufügen können. Im Rahmen der Versicherung werden begründete Schadenersatzansprüche bezahlt und unbeg-ründete Schadenersatzansprüche abgewehrt. Leistungsgrenze für den Versicherer sind die vereinbarten Versicherungssummen.
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