Auto Absicherung - Gefährungshaftung

Gefährdung-Haftung

Gefährdungshaftung (§ 7 StVG): Nach § 7 StVG beruht die jeweilige Haftung auf dem System der Gefährdungshaftung. Danach haftet der Halter unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die durch sein Kraftfahrzeug entstehen.









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