KFZ-Haftpflicht: Unter dem Begriff Haftpflicht versteht man die gesetzliche Verpflichtung auf Schadensersatz. Voraussetzung hierfür ist eine unerlaubte Handlung. Dabei wird zwischen Gefährdungs- und Verschuldungshaftung unterschieden. Die Haftpflicht besteht für denjeni-gen, der fahrlässig oder sogar vorsätzlich den Körper, das Leben, die Gesundheit, das Eigen-tum oder die Freiheit einer anderen Person verletzt. Er ist darum verpflichtet, für den daraus entstandenen Schaden zu haften. Durch das Begründen einer Gefahr durch z.B. Halten eines Kraftfahrzeuges besteht zusätzlich eine verschuldungsunabhängige Haftungspflicht.
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