Glasversicherung: Schäden durch Glasbruch sind in der Teilkasko mitversichert. Ein Glas-bruchschaden liegt dann vor, wenn die Verglasung des Fahrzeugs zerbrochen oder zumindest beschädigt ist. Zur Fahrzeugverglasung werden neben der Windschutz- und Heckscheibe auch die Seitenfenster, Scheinwerfergläser, Innen- und Außenspiegel, Leuchteinheiten für Blink- und Stopplicht, Hauben und Schutzblenden aus Plexiglas sowie elektrisches bzw. manuelles Glas-/Hebedach gezählt. Hohlglaskörper wie z.B. Glühbirnen gehören dagegen nicht zur Fahrzeugverglasung.
Nutzungsrichtlinien zu dieser Seite - copyright© by autoversicherung-berechnung.de