Klagefrist: Ein Versicherter muss innerhalb eines halben Jahres nach schriftlicher Ablehnung seines erhobenen Leistungsanspruchs Klage gegen den Versicherer erheben, ansonsten ist dieser ist dieser nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Diese so genannte Leis-tungsfreiheit tritt jedoch nur dann ein, wenn in der schriftlichen Ablehnung der jeweiligen
Versicherungsleistung durch den Versicherer auf die Rechtsfolgen einer Versäumnis der Kla-gefrist hingewiesen wurde.
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