Doppelkarte war der früher verwandte Begriff für die heutige Deckungskarte. Mit Einführung der elektronischen Datenübermittlung zum 01. Januar 2003 entfiel die Not-wendigkeit eines "Doppels" der Versicherungsbestätigungskarte. Über die erfolgte Zulassung des Kfz wurde die jeweilige Versicherungsgesellschaft bis dahin im Allgemeinen auf dem Postweg
durch Zusenden einer der beiden Versicherungsbestätigungskarten informiert. Heute erfolgt diese Information auf elektronischem Wege.
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