Mindestdeckungssummen: Von Gesetztes wegen ist vorgeschrieben, welche Mindeststan-dards eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Deutschland erfüllen muss. Zu diesen Standards gehören die Mindestversicherungssummen, die wie folgt festgelegt
wurden:
1. Personenschäden: Im Allgemeinen bis zu 2,5 Mio. Euro; werden im Schadensfalle mehr als zwei Personen geschädigt, erhöht sich diese Summe auf bis zu 7,5 Mio. Euro
2. Sachschäden: Bis zu 500.000 Euro
3. Vermögensschäden: Bis zu 50.000 Euro.
Neben dieser Deckung kann zwischen Versicherungsnehmer und -geber auch die unbegrenzte Deckung vereinbart werden.
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