Summe zur Deckung von Schäden etc.

Deckungs summe

Die Deckungssumme ist der Betrag, bis zu dessen Höhe der Versicherer vertraglich die Übernahme der Haftpflichtschäden zugesagt hat. Darüber hinausgehende Summen muss der Versicherungsnehmer im Schadensfalle selbst tra-gen. Die Höhe der im Versicherungsschein dokumentierten Deckungssumme kann grundsätz-lich frei vereinbart werden. Es existiert nur eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindest-deckung, die als untere Grenze zu beachten ist.

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen sind vom Bundesministerium der Justiz durch eine entsprechende Rechtsverordnung festge-legt. Sie betragen bei normalen bei Kraftfahrzeugen einschließlich Anhänger mindestens 2,5 Mio. Euro und höchstens 7,5 Mio Euro bei mehreren Geschädigten, 500.000 Euro für Sach-schäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.









Nutzungsrichtlinien zu dieser Seite - copyright© by autoversicherung-berechnung.de



Impressum


Auto Kredit I Auto Finanzierung I günstige Autoversicherung