Die Deckungssumme ist der Betrag, bis zu dessen Höhe der Versicherer vertraglich die Übernahme der Haftpflichtschäden zugesagt hat.
Darüber hinausgehende Summen muss der Versicherungsnehmer im Schadensfalle selbst tra-gen. Die Höhe der im Versicherungsschein dokumentierten
Deckungssumme kann grundsätz-lich frei vereinbart werden. Es existiert nur eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindest-deckung, die als untere
Grenze zu beachten ist.
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen sind vom Bundesministerium der Justiz durch eine entsprechende Rechtsverordnung
festge-legt. Sie betragen bei normalen bei Kraftfahrzeugen einschließlich Anhänger mindestens 2,5 Mio. Euro und höchstens 7,5 Mio Euro bei mehreren
Geschädigten, 500.000 Euro für Sach-schäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
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