Der Wiederbeschaffungswert ist der jeweilige Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer zahlen muss, um ein gleichwertiges Gebrauchtes oder gleichwertige Teile für ein Fahrzeug zu erwerben. Der Versicherer ersetzt den Schaden bis zu der Höhe
des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Schadens.
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