Bei-fahrer im Auto

Beifahrer

Beifahrer:
Um eine mitversicherte Person im Sinne eines Beifahrers handelt es sich, wenn diese zum einen in einem Arbeitsverhältnis zum Versicherungsnehmer oder Fahrzeughalter steht und zu anderen nicht nur gelegentlich den berechtigten Fahrer zum Zwecke seiner Ablö-sung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten begleitet. Das Begleiten des Fahrers muss in jedem Falle Bestandteil des Arbeitsverhältnisses sein.









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