Beifahrer:
Um eine mitversicherte Person im Sinne eines Beifahrers handelt es sich,
wenn diese zum einen in einem Arbeitsverhältnis zum Versicherungsnehmer oder Fahrzeughalter steht und zu anderen nicht
nur gelegentlich den berechtigten Fahrer zum Zwecke seiner Ablö-sung oder zur Vornahme
von Lade- und Hilfsarbeiten begleitet. Das Begleiten des Fahrers muss in jedem Falle Bestandteil des Arbeitsverhältnisses sein.
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