Nutzungsausfall: Nutzungsausfall ist ein Begriff aus der Krafthaftpflichtversicherung. Bei einem unverschuldeten Kraftfahrzeug-Unfall hat der jeweils Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen in der Zeit der Reparatur bzw. für die Dauer der Neubeschaffung eines Fahrzeu-ges bei einem Totalschaden. Alternativ zur Beanspruchung eines Mietwagens kann der Ge-schädigte auch eine so genannte Nutzungsausfallentschädigung erhalten. Die jeweilige Höhe des pauschal festgelegten Tagessatzes ergibt sich aus der Fahrzeugkategorie des geschädigten Fahrzeuges, dessen Alter und dem jeweiligen Fahrzeugtyp.
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