Ausschluss der Versicherungleistung Seiten des Versicherers

Versicherung fürs Auto - Leistungsausschluss

Ausschlüsse:
Es werden allgemeine und spezielle Ausschlüsse der Haftpflicht-, der Fahrzeug- und der Insassenunfallversicherung unterschieden. Im Versicherungsvertragsgesetz ist geregelt, dass vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle zu Leistungsfreiheit der Versicherung führen können. Bedingt durch den Direktanspruch des Geschädigten gegenüber der Versicherung des Schädigers bleibt die Versicherung in solchen Fällen Eintrittspflichtig (Sie muss den Schaden zahlen), kann aber den Versicherten im Rahmen des Versicherungsvertrags in Regress nehmen. Von der Kraftfahrtversicherung sind drei spezielle Fälle ausgeschlossen:

1. Schäden durch Kernenergie
2. Schäden, wenn der Versicherte an Fahrtveranstaltungen und Übungsfahrten teilnimmt, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeit ankommt
3. für die Fahrzeug- und Insassenunfallversicherung auch Schäden durch Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand oder Erdbeben.









Nutzungsrichtlinien zu dieser Seite - copyright© by autoversicherung-berechnung.de



Impressum


Auto Kredit I Auto Finanzierung I günstige Autoversicherung