Die Pflicht zur Auskunft im Versicherungsfall

Auskunftspflicht

Auskunftspflicht:
Es gibt die gesetzliche Auskunftspflicht, nach der der Versicherungsneh-mer nach Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherungsunternehmen jede Auskunft ertei-len muss, die dieser benötigt, um die Leistungspflicht feststellen zu können.









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