Schadensarten (Personen-, Sach- und Vermögensschäden): Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung haftet allein für den Schaden des oder der Geschädigten, jedoch nicht für den eigenen Schaden des Versicherungsnehmers. Der Schaden kann bei einem Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines versicherten Fahrzeuges die Schuld trägt, oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat. Abgedeckt werden: Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden.
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