Anzeigepflicht: Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers gehört die Beachtung festgeleg-ter Regeln beim Abschluss des Versicherungsvertrags,
um im Versicherungsfalle in den Ge-nuss der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistung kommen zu können.
Es gilt die so genannte Obliegenheitspflicht des Antragstellers bei Vertragsabschluss, die besagt, dass er alle ihm bekannten Umstände,
die für die Annahme des Versicherungsantrages seitens des Versicherers wichtig sind, angeben muss. Wichtig für die Annahme des Versicherungsantrages
sind die Informationen, die der Antragsteller dem Versicherer gibt und die vom Versicherer ausdrücklich erfragt werden müssen.
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